Allgemeine Informationen zur Wahl

In diesem Bereich werden wir die neuesten Informationen zur Zahnärztekammerwahl präsentieren.

Grundsätzlich gilt: Jedes zum Zeitpunkt der Wahl eingetragene Kammermitglied im Salzburger Land ist wahlberechtigt!

Zwölf Wochen vor dem Wahltag muss dieser seitens der Zahnärztekammer auf deren Website bekannt gegeben werden. Gewählt wird am 28. Mai 2021.

Alle wahlwerbenden Listen müssen zuvor 30 korrekt ausgefüllte Unterstützungserklärungen vorlegen, damit sie zur Wahl zugelassen sind.



Stimmenabgabe

Die Stimme kann sodann persönlich (am Wahltag) oder per Briefwahl oder via Boten abgegeben werden.

Die persönliche Stimmabgabe am Wahltag erfolgt in den Räumen der Landeszahnärztekammer Salzburg (Rochusgasse 4, 5020 Salzburg). Sowohl bei der persönlichen Stimmabgabe als auch bei der Briefwahl ist unbedingt erforderlich, dass das Wahlkuvert zur Wahrung der Anonymität sowie das bereits frankierte Rückkuvert nicht verändert oder beschriftet werden dürfen.

Sie können ihre Wahl auf drei verschiedene Arten am Stimmzettel abgeben:

  • durch Ankreuzen des gesamten Wahlvorschlages (Liste) am Wahlzettel
  • durch Ankreuzen der einzelnen Funktionärinnen und Funktionäre auf den unterschiedlichen Wahlvorschlägen (Listen).
  • durch Ankreuzen eines Wahlvorschlages (Liste) und zusätzliches Ankreuzen einzelner Funktionärinnen und Funktionäre auf den anderen Wahlvorschlägen (Listen). In diesem Fall wird die Stimme für alle in dem gekennzeichneten Wahlvorschlag enthaltenen wahlwerbenden Personen abgegeben, ausgenommen für jene Funktionen, für die die eine Stimme aus einem anderen Wahlvorschlag abgegeben wurde. 


Wahlleitfaden